 Luftdichtheitstests nach DIN EN 13829 Die preisgünstige Qualitätskontrolle für Ihr Wohnhaus! Sie wollen einen Test durchführen lassen? Ihre Anfrage an uns:
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Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt in Deutschland den Einbau einer luftdichten Schicht in der gesamten Gebäudehülle. Das Fehlen oder ein Funktionsmangel dieser luftdichten Schicht ist ein Baumangel und eine Ordnungswidrigkeit und führt zu höheren Verbrauchskosten für die Beheizung des Gebäudes. |
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Der sogenannte baubegleitende Luftdichtheitstest auf der Grundlage der DIN 13829-B wird als Test zur Bestimmung der Ausführungsqualität des Gebäudes durchgeführt. Mit Hilfe dieses Tests ist es sehr einfach möglich, eigentlich in jedem Gebäude vorhandene Mängel und/oder Schwachstellen der Gebäudehülle zu finden. Diese können anschliessend aufgrund des nicht fertigen Ausbaus kostengünstig behoben werden. |
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Der Test im Nutzungszustand (nach DIN EN 13829-A) wird durchgeführt, wenn das Gebäude fertiggestellt, also bezugsfertig oder bereits bezogen ist. Da der Test selber zerstörungsfrei abläuft, ist die Durchführung im bewohnten Gebäude kein Problem. |
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Im August diesen Jahres erhielt ich einen netten Brief der Blowerdoor GmbH, welche Messgeräte der Firma Minneapolis vertreibt. Diese hatte sich vor vielen Jahren den schon damals als Synonym für die Luftdichtheitsmessungen verwendeten Begriff "Blowerdoor" schützen lassen. Ich sollte doch tunlichst den Begriff Blowerdoor nicht mehr in meinen Geschäftsunterlagen führen, und wenn, dann nur unter Nennung des Eigners dieses Begriffs bzw. mit Hinweis auf die Messgeräte der Firma. Nun, dieser Aufforderung bin ich nachgekommen, |
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