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EnEV Novellierung in Kraft

Am 01.10.2009 ist die Novellierung der EnEV (Energieeinsparverordnung) in Kraft getreten.

Eine Erneute Verschärfung der Anforderungen von im Schnitt 30%

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination Drucken E-Mail

SiGe - Koordination

Seit Ende 1998 ist die Baustellenverordnung als Gesetz in Kraft getreten. Hiernach ist der Bauherr verpflichtet
eine "wesentliche Verbesserung" der Sicherheit der auf der Baustelle Beschäftigten anzustreben.

SiGe - Koordinator

Hierfür ist es bei in der Verordnung benannten Vorbedingungen (welche allerdings bei nahezu jedem Bauvorhaben ab Einfamilienhaus zutreffend sind) erforderlich, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu benennen.

Dieser untersucht die Planung nach sicherheitstechnischen Gesichtspunkten und gibt Lösungen für die sichere Ausführung des Bauvorhabens. Er soll bei ungünstigen Planungen auf die sicherheitstechnischen Mängel hinweisen. Dadurch ist dem Planer / Architekt noch in der Planungsphase die Möglichkeit einer Umplanung gegeben.

Weiter überwacht er in der Ausführungsphase die Anwendung der sicherheitsrelevanten Vorschriften, sowie die Koordinierung der einzelnen Unternehmen.

SiGe - Plan

Ein SiGe-Plan zeigt alle sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Baustelle auf, zeigt die zeitliche Verwendung und bietet eine Möglichkeit zur zeitlichen Koordinierung der notwendigen Einrichtungen.

Weiter zeigt er bei Arbeitsabläufen, welche sich gegenseitig behindern, die Lösung zur sicheren Arbeit der verschiedenen Beschäftigten miteinander. Der Plan dient auf der Baustelle als Hilfsmittel, um den Einsatz der sicherheitstechnischen Hilfsmittel zu planen und einzusetzen.
SiGe - Baumerkmalsakte (Unterlage).

Für spätere Wartungsarbeiten (Kontrolle und Reparatur von Flachdächern, Fassadenreinigung, Dachrinnenreinigung, Schornsteinfegeraufstiege....) wird eine Unterlage mit den bei diesen Arbeiten nötigen sicherheitstechnischen Hilfsmitteln erstellt. Der Sinn dieser Unterlage ist das Erkennen und Bewerten von Wartungsarbeiten in der Planungsphase.

In dieser Phase besteht zuletzt noch die Möglichkeit, Bauteile umzugestalten um eine kostengünstige Wartung auf Dauer zu ermöglichen. Andererseits wird mit dieser Planungauch festgestellt, welche Einrichtungen evtl. schon baulich vorgesehen werden können, um spätere Betriebskosten zu minimieren.

Verschiedene Untersuchungen haben gezeigt, dass die Wartung und Unterhaltung des Gebäudes ein vielfaches der ursprünglichen Herstellungskosten betragen!

Wir können diese Leistungen für Sie und Ihre Bauherren übernehmen.
Fragen Sie nach einem unverbindlichen Angebot!


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