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In der aktuellen Tagespresse und auch in diversen TV - Beiträgen wird es immer wieder einmal zum Thema gemacht. Die Berechnungen der Wohnfläche von Mietwohnungen stellen sich oft als falsch heraus. Mit moderner und genauer Laser - Messtechnik ermitteln wir für Sie die Abmessungen Ihrer Wohnung. Anschliessend erhalten Sie eine prüffähige Berechnung der Wohnfläche.
Da in fast allen Mietverträgen die Flächenangabe als ca. - Angabe enthalten ist, muss die Abweichung mehr als 10% der Mietfläche betragen um eine Änderung der Kaltmiete zu erreichen. Bei vielen Kontrollen wurden deutlich grössere Abweichungen der Flächen festgestellt. Zumindest kann man aber bei einer Abweichung der Fläche < 10% mit dem Vermieter in Kontakt treten um das Problem im gegenseitigen Einvernehmen zu lösen. In vielen Fällen basieren die Nebenkostenabrechnungen ebenfalls auf der Grundlage der Wohnfläche. Diese müssen nach der genauen tatsächlichen Wohnfläche berechnet werden. Hier zählt die oben genannte 10% Abweichungsregel nicht. Auch im Nachhinein kann unter Umständen noch eine Rückerstattung möglich sein. Gerade in der heutigen Zeit steigender Energiepreise werden die Nebenkosten zum Kostentreiber der Miete. Eine Überprüfung der Fläche erscheint daher immer sinnvoll. Es gibt eine klare Definition Es gibt seit langem klare Grundlagen wie die Fläche einer Wohnung berechnet werden muss. In der sog. "Wohnflächenverordnung" werden Angaben dazu gemacht, welche Anteile der Wohnung ganz, zur Hälfte, zu einem Viertel oder auch gar nicht berücksitigt werden dürfen. Das Ergebniss nennt sich dann "Wohnfläche". Diese hat nichts mit der in einigen Prospekten von Fertighausherstellern iimmer wieder auftauchenden Bezeichnungen wie Grundrissfläche, Bodenfläche, Nettogrundfläche, Nettogeschossfläche u.s.w. zu tun.  Bericht aus der Westfälischen Rundschau vom 04.04.2000 |