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Am 20. Juni 2008, beschlossen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages das Eigenheimrentengesetz, auch bekannt geworden als "Wohn-Riester". Für den Kauf und Bau von Wohneigentum darf zukünftig auch die staatliche Riester-Förderung genutzt werden.
Wer privat mit einem Riester-Vertrag für das Alter vorsorgt, kann das angesparte Geld komplett in den Bau oder Kauf einer Immobilie stecken. Gleichzeitig können die Riester-Zulagen helfen, einen laufenden Immobilienkredit zu tilgen. Das sog. Eigenheimrentengesetz wurde von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag vereinbart. Es wird rückwirkend zum Januar 2008 in Kraft treten. Mehrere Interessenverbände kritisierten, dass es nur für selbst genutztes Wohneigentum gelten soll. Die Förderung kann sich durchaus rechnen. Eigneheimbesitzer, die vier Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens (des Vorjahres) für die Altersvorsorge sparen, erhalten 154 Euro Grundzulage. Für jedes Kind gibt es weitere 185 Euro Kinderzulage. Für den Geburtsjahrgang ab 2008 fließen sogar satte 300 Euro. So erhält eine Familie mit einem Kinde und einem Neugeborenen in diesem Jahr maximal 793 Euro. Man darf gespannt sein, ob die neue Förderung angenommen wird. Die oft geäusserte Kritik zur Riesterförderung, sie sei zu bürokratisch gilt auch für den Wohn-Riester. |