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falsche Mietfläche - fristlose Kündigung |
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Mieter dürfen Ihre Wohnung fristlos kündigen wenn die Wohnfläche erheblich von der im Mietvertrag genannten Fläche abweicht! Die Abweichung muss allerdings mehr als 10% der vertraglichen Fläche ausmachen und der Mieter muss schnell nach dem Bekanntwerden der Abweichung kündigen. Eine solche Abweichung ist bei unseren Messungen vielfach überschritten worden. So werden oftmals Dachschrägen falsch oder
auch gar nicht berechnet wie es in dem jetzt entzschiedenen Fall (am 29.04.2009 verkündet, Az. VII ZR 142/08) war. Mietern kann nur empfohlen werden, Ihre Wohnfläche aus dem Mietvertrag zu überprüfen. Dieses wird mit einem relativ schnell durchzuführenden Aufmass der Wohnung bewerkstelligt. Spätestens bei einer Über- oder Unterschreitung von mehr als 10% kann eine Anpassung der Miete oder auch die oben erwähnte Kündigung erwirkt werden. Auch wenn im Mietvertrag eine ca. - Grösse angegeben ist, so muss die Nebenkostenabrechnung jedoch immer auf der tatsächlichen Grösse der Wohnung basieren. Vermieter sind gefodert, ihre tatsächliche Wohnungsgrösse verbindlich zu prüfen um sich vor Regressansprüchen der Mieter abzusichern. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch hier: Aufmass von Mietwohnungen |