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Am 01.10.2009 ist die Novellierung der EnEV (Energieeinsparverordnung) in Kraft getreten. Eine Erneute Verschärfung der Anforderungen von im Schnitt 30%
ist das Hauptziel der Novellierung. Durch die Änderung sollen die Klimaschutzziele der Bundesregierungerreicht werden. Eine Reihe weiterer Ändeurngen folgt mit der Novellierung der EnEV: Die Richtlinie der "Vor-Ort-Beratung" der BAFA (Bundeministerium für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle) ist ebenfalls geändert worden. Luftdichtigkeitsprüfungen - also Bower - Door Tests werden als Bonus zur Energieberatung mit 100 EUR gefördert. Weiteres zu diesem Thema können Sie unter dem Menüpunkt "Blower - Door Tests" lesen. Thermografiegutachten - in den meisten fällen sowieso nur Effekthascherei mit bunten Bildchen ohne Aussagekraft - werden in diesem Rahmen nicht mehr gefördert. Beim Bundesumweltministerium ist eine Broschüre erhältlich, welche einen Überblick über die Fördermöglichkeiten im Bauwesen bietet.In Zusammenarbeit mit dem BINE Informationsdienst ist diese Broschüre als Download oder per Post zu haben. |