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Im August diesen Jahres erhielt ich einen netten Brief der Blowerdoor GmbH, welche Messgeräte der Firma Minneapolis vertreibt. Diese hatte sich vor vielen Jahren den schon damals als Synonym für die Luftdichtheitsmessungen verwendeten Begriff "Blowerdoor" schützen lassen. Ich sollte doch tunlichst den Begriff Blowerdoor nicht mehr in meinen Geschäftsunterlagen führen, und wenn, dann nur unter Nennung des Eigners dieses Begriffs bzw. mit Hinweis auf die Messgeräte der Firma. Nun, dieser Aufforderung bin ich nachgekommen,
habe aber gleichzeitig Anstrengungen unternommen, den Begriff Blowerdoor wieder führen zu können. Seit Mitte der 90er Jahre wird der Begriff Blowerdoor für die Differenzdruckmessungen bzw. Luftdichtheitsmessungen nach DIN 13829 verwendet. Nur weil ein findiger Unternehmer glaubt, er könne sich einen Begriff zu Eigen machen, dann gleich noch seine Firma danach benennt, ist das nach meiner Einschätzung noch lange nicht schutzwürdig. Ich käme niemals auf die Idee, meine Firma "Bier" zu nennen nur weil ich leckeres Bier braue (das tue ich aber auch nicht). Das geht zu Recht nicht - zumindest nicht in Deutschland. Das Wort wird in Verordnungen verwendet, für öffentliche Förderungen wird die Durchführung von Blower Door Tests, nicht von Differenzdruckmessungen nach DIN 13829 gefordert und vieles mehr. Alleine daran sieht man, dass der Begriff ein Gattungsbegriff ist und daher keine Marke sein kann. Also habe ich es Anfang September wie einige andere auch schon gemacht: Ich habe beim Patentamt in München einen Antrag auf Löschung der Marke Blowerdoor eingereicht. Sobald mehr von dieser Sache berichtet wird, werde ich das auch hier bekannt geben. Interessierten an diesem Thema empfehle ich die Luftdicht Seite von Herbert Trauernicht. Dort gibt es auch viele Tips und Ratschläge zum Thema. Sie können aber mit mir zu dem Thema gerne Kontakt aufnehmen. |