|
KfW-Förderung ab 1.1.2007 |
|
|
|
Ab 2007 kann man von der KfW für Sanierungsmassnahmen auch eine Förderung ausserhalb von Darlehen bekommen.
Bis dato waren die öffentlichen Fördermöglichkeiten über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) immer an ein Darlehen gebunden. Dies soll ab Anfang 2007 geändert werden. Es ist dann möglich Sanierungen zur Energieeinsparung auch direkt fördern zu lassen.
Ab 1 Januar 2007 werden im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms zusätzliche Förderanreize geschaffen. Zusätzlich zur bestehenden Förderung über die bekannten Massnahmenpakete welche allesamt auf einem Darlehen basieren, wird es in Zukunft auch eine Förderung ohne Nutzung des Darlehens geben.
Wer kein Darlehen benötigt, kann stattdessen
einen Investitionszuschuss bekommen. Antragsberechtigt sind Eigentümer von
selbstgenutzten oder vermieteten Wohnhäusern mit 1-2 Wohnungen sowie Eigentümer von
Eigentumswohnungen. Der Eigentümer erhält einen Zuschuss zu den
Investitionskosten in Höhe von bis zu 8750 EUR je Wohneinheit.
- 17,5 %, aber max. 8.750 Euro pro Wohneinheit, wenn die Maßnahmen des Neubau-Niveaus um mindestens 30 % unterschreiten,
- 10 %, aber max. 5.000 Euro je Wohneinheit, wenn das
Neubau-Niveau erreicht wird,
- 5 %, aber max. 2.500 Euro je Wohneinheit, für die Durchführung von
Maßnahmenpaketen
Es kann sich also ab 2007 durchaus in relativ kurzer Zeit rechnen, Energiesparmassnahmen auch ohne die Inanspruchnamhe eines Darlehens in Angriff zu nehmen. Eine Energiesparberatung wie wir Sie Ihnen anbieten, ist natürlich die Grundlage für eine Investitionsentscheidung. Sprechen Sie uns an!
|