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KfW Einzelmassnahmen

zum 1. September 2010 wird das KfW - Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" (Programme 152/430) eingestellt. In Zukunft werden nur noch solche Massnahmen gefördert, welche nachweislich ein Effizienzhaus 115 erreichen.

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Informationen zum Blowerdoor - Test Drucken E-Mail
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) verlangt in Deutschland den Einbau einer luftdichten Schicht in der gesamten Gebäudehülle. Das Fehlen oder ein Funktionsmangel dieser luftdichten Schicht ist ein Baumangel und eine Ordnungswidrigkeit und führt zu höheren Verbrauchskosten für die Beheizung des Gebäudes.

Mit der Luftdichtheitsmessung nach dem Blower-Door-Verfahren wird die Luftdichte des Gebäudes einfach, zuverlässig und kostengünstig überprüft. Mit der Messung wird das Gebäude wechselweise mit einem Unter- bzw. Überdruck von bis zu 60 Pa. beaufschlagt. Durch diesen Druck, welcher in etwa dem Winddruck auf der Fassade bei einer Windstärke von 3-4 entspricht, strömt über Fugen und Leckagen kalte Aussenluft in das Gebäude. Die Menge der nachströmenden Luft wird gemessen und bewertet. Aus dieser Bewertung ergibt sich die Luftwechselrate, der sog. n50-Wert. Dieser Wert stellt den Luftaustausch der gesamten Raumluft je Stunde unter Prüfbedingungen dar.

 

System der Blower - Door Messung
System der Blower - Door Messung

Beim Bau von Gebäuden wird heutzutage sehr viel Wert auf eine bestmögliche Wärmedämmung gelegt. Die dämmenden Bauteile erfüllen aber nur dann Ihre Funktion, wenn sie nicht von Luft durchströmt werden. Der Wärmedämmwert wird um mehr als 30% reduziert, wenn innerhalb des Bauteils keine ruhende Luft die Funktion der Wärmedämmung übernehmen kann. Diese ruhenden Lufteinschlüsse (Poren in den Mauersteinen, Luft in der Mineralwolle...) sind die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Wärmedämmung. Damit eine Durchströmung der Aussenbauteile wirksam verhindert werden kann, besitzt jedes Gebäude eine luftdichte Schicht. In den meisten Fällen sind dies der Innenputz sowie die Folienabdichtung unterhalb der Dachschrägenisolierung. Dazu kommen noch weitere meist leider nicht als wichtig erachteter Bauteilanschlüsse wie z.B. der Fenstereinbau mit Dichtbändern (sog. RAL - Montage).

Wird der zulässige Grenzwert für die in jedem Haus vorhandenen Undichtigkeiten überschritten, haftet der Verarbeiterder luftdichten Schicht für die Reparatur bzw. Nachbesserung.
Das ausgestellte Messprotokoll bescheinigt eine Ausführung des Gebäudes nach geltender Norm. Die Ausführung des Gebäudes nach diesen Richtlinien ist nicht nur empfehlenswert, sondern verpflichtend! Eine mangelhafte Ausführung der Luftdichtheit wird als verdeckter Mangel mit den daraus resultierenden langen Verjährungsfristen (bis 30 Jahre) geahndet.
Mit modernster Messtechnik sind wir in der Lage diese Tests zu günstigen Konditionen anbieten zu können. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
 
Trotzdem muss klargestellt werden, dass in keiner DIN - Norm und in keinem Gesetz gefordert ist, ein Gebäude vollständig dicht zu bauen.  Vielmehr geben die zulässigen Toleranzen in normal erstellten Wohnhäusern eine maximale Luftwechselrate (n50) von 3.0 vor. Das bedeutet dass die gesamte Raumluft bis zu drei mal in jeder Stunde bei Prüfbedingungen über die Gebäudefugen ausgetauscht werden darf.
Das heisst aber natürlich auch, dass diese neu einströmende Aussenluft mit der Heizung auf Raumtemperatur gebracht werden muss. Schon daran erahnt man, dass die Heizung einen grossen Teil Ihrer Heizarbeit allein damit aufwendet, die durch die Gebäudefugen nachströmende Aussenluft zu erwärmen. 
 
In vielen Messungen werden selbst diese Werte in keinster Weise erreicht. In älteren Bestandsgebäuden werden schnell Werte bis zu n50 = 6 gemessen. Dort gibt es dann natürlich sehr viel Einsparpotential welches mit teilweise doch recht einfachen und preiswerten Eingriffen genutzt werden kann.
Sollte in dem Gebäude eine Lüftungsanlage eingebaut sein, darf der n50 - Wert maximal bei 1.5 liegen. Zum erreichen dieses Wertes muss schon sehr sorgfältig gearbeitet werden. Alle Heizungen, gerade in Niedrigenergie- oder Passivhäusern sind auf die gesetzlichen Grenzwerte zur Luftdichtheit hin bemessen. Es versteht sich, dass eine knapp ausgelegte Heizung die mangelhafte Luftdichtheit nicht wettmachen kann. 
 
Es ist aber nicht nur die Energieeinsparung, welche eine luftdichte Schicht erforderlich macht. Dazu gibt es noch viele andere Aspekte:
  • Schimmelpilzvermeidung durch  die Vermeidung von Feuchteeintrag in die Konstruktion
  • Verbesserung des Schallschutzes der Aussenbauteile
  • behagliches Raumklima, da Zuglufterscheinungen vermieden werden
  • Sicherung des Wiederverkaufswertes der Immobilie durch geprüfte Qualität
  • Gewährleistungsansprüche können wirksam durchgesetzt und auch abgewehrt werden
Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten und Preise einer Blower - Door Messung. Nutzen Sie unsere kompetenz durch jahrelange Erfahrung! Haben Sie weitergehende Fragen zur Luftdichtheit? Nutzen Sie die genannten Kontaktmöglichkeiten.
 
 
 
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