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Nach langem hin und her ist es endlich so weit. Mit der Novellierung des Energieeinspargesetzes (EnEV) wird der Energiepass schrittweise ab dem 1. Januar 2008 eingeführt.
Mit diesem erhält der Haus- oder Wohnungseigentümer eine Übersicht über den Energieverbrauch des Gebäudes. Darauf aufbauend kann dann eine evtl. energetische Sanierung geplant werden. Neben einigen Änderungen der EnEV war bis zuletzt der Energiepass das am heissesten diskutierte Thema. Die Regelungen, die schon im Entwurf zu lesen waren sind weitgehend erhalten geblieben: So können nach der neuen Verordnung Eigentümer und Vermieter von Wohngebäuden mit mehr als vier Wohneinheiten wählen, ob sie den Energieausweis auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs oder des tatsächlichen Energieverbrauchs verwenden. Das Gleiche gilt für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen, wenn sie entsprechend dem Standard der 1977 erlassenen Wärmeschutzverordnung errichtet oder später auf diesen Standard gebracht worden sind. Der Bedarfsausweis soll nur für Wohngebäude (mit bis zu vier Wohnungen) aus der Zeit vor der Wärmeschutzverordnung von 1977, die dieses Anforderungsniveau nicht erreichen, vorgeschrieben werden. Für Nichtwohngebäude sollen beide Varianten generell erlaubt werden. Für Wohngebäude die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Januar 2008 Pflicht, für jüngere Wohngebäude am 1. Juli 2008 und für Nichtwohngebäude am 1. Januar 2009. Zur Kostenbegrenzung darf auf Pauschalen und fachlich gesicherte Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Eine Begehung des Gebäudes durch einen Gutachter ist zwar nicht vorgeschrieben, kann aber im Einzelfall erforderlich sein. Der Eigentümer kann Angaben und Nachweise zum Gebäude zur Verfügung stellen. Über die Anforderungen der EnEV hinaus ist eine Objektbegehung grundsätzlich dann empfehlenswert, wenn im Anschluss an die Energiepasserstellung eine Sanierungsplanung ansteht. Die aktuelle Version der EnEV können Sie hier herunterladen . Für Fragen in Bezug auf die EnEV und den neuen Energiepass stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Update 12.06.2007 Der Bundesrat hat der EnEV mit einigen kleineren Änderungen zugestimmt. Unter anderem sind die Übergangsfristen um ein halbes Jahr nach hinten verschoben worden. Der Bundestag muss diese Änderungen jetzt noch annehmen, dann kann die EnEV in Kraft treten. |