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Wir beraten Sie kompetent und unabhängig in allen Fragen zum Energiesparen und zur Sanierung Ihres Gebäudes. Nach langem hin und her wird zum 1 Juli 2008 die Pflicht zum Ausstellen eines Energieausweises kommen.
Wer sein Wohnhaus veräussern oder eine Wohnung vermieten möchte muss diesen Energieausweis bald vorweisen können. Bis einschliesslich Baujahr 1965 tritt diese Pflicht am 1. Juli 2008 in Kraft, für jüngere Wohngebäude am 1. Januar 2009. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, einen Energieausweis auszustellen, wenn das Gebäude selbstgenutzt ist. Miet- und Kaufinteressenten zeigt der Energieausweis, wie gut die energetische Qualität eines Gebäudes ist. Wohnungseigner können aus dem Energieausweis ersehen, welche Modernisierungsmaßnahmen ihren Energieverbrauch deutlich senken können. Den Energieausweis gibt es in zwei unterschiedlichen Varianten - als Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Wir empfehlen den Bedarfsausweis, da er eine unabhängige Bewertung der Immobilie darstellt und wichtige Anhaltspunkte für die Sanierung aufzeigt. Der - wohlgemerkt deutlich preisgünstigere - Verbrauchsausweis gibt lediglich die Energieverbräuche der Nutzer wieder. Eine Aussage über die energetische Qualität des Gebäudes kann man mit ihm nur bedingt treffen. Im Bedarfsausweis werden die Bausubstanz sowie die Anlagentechnik aufgenommen und bewertet. Hier werden die Schwachpunkte schnell deutlich. Eine Abschätzung der Sanierungskosten sowie der daraus folgenden Amortisationszeit der Sanierung rundet den Bedarfsausweis ab. Der Verbrauchsausweis entsteht auf der Grundlage der Energiekostenabrechnungen und gibt den Energieverbrauch der Nutzer in den letzten drei Jahren an. Die Bewertung des Gebäudes im Verbrauchsausweis hängt daher in grossem Masse vom Heiz- und Lüftungsverhalten der Bewohner ab. Je nach Alter des Gebäudes besteht die Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis nur bis Ende September 2008. Danach muss der aussagekräftigere Bedarfsausweis erstellt werden. Das Ausstellen eines Energieausweises wird als Vor-Ort Beratung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit zur Zeit 300 EUR gefördert. Auch die Beratung zur Stromeinsparung und thermografische Untersuchungen werden gefördert. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung! |