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KfW Einzelmassnahmen

zum 1. September 2010 wird das KfW - Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" (Programme 152/430) eingestellt. In Zukunft werden nur noch solche Massnahmen gefördert, welche nachweislich ein Effizienzhaus 115 erreichen.

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Novellierung der Energieeinsparverordnung Drucken E-Mail
Die Energieeinsparverordnung wird novelliert. Die Bundesregierung hat die Novelle bereits im Juni verabschiedet. Aus formalen Gründen kann der Bundesrat allerdings frühestens im November 2008 zustimmen. Die nächste Novellierung der EnEV steht auch schon fest und ist auf 2012 terminiert.

Der maximale Gesamtenergiebedarf eines neuen oder wesentlich geändeten Gebäudes wird um weitere 30% reduziert. Nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz muss zudem bei neuen Gebäuden mit erneuerbaren Energien gearbeitet werden (siehe hierzu auch meinen vorherigen Bericht).

Folgende Anforderungen werden von der Novellierung erfasst:

  • Erhöhung der Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um durchschnittlich 30 Prozent.
  • Erhöhung der energetischen Anforderungen an die Gebäudehülle bei wesentlichen Änderungen im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 Prozent.
  • Einführung des Referenzgebäudeverfahrens auch für Wohngebäude (gilt bisher für Nichtwohngebäude).
  • Nutzung eines neuen Bilanzierungsverfahrens nach DIN V 18599 auch für Wohngebäude.
  • Die Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden werden auch auf selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser übertragen.
  • Überprüfung der Einhaltung der Nachrüstverpflichtungen und der Vorgaben für die Anlagentechnik nach EnEV durch die Bezirksschornsteinfegermeister.
  • Einführung einer Unternehmererklärung über nach EnEV durchgeführte Maßnahmen.
  • Regelungen zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen.
  • Erweiterung der Qualifikationsanforderungen an Energieausweisaussteller.

 

 
 
 
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