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Am 1. Januar ist das Erneuerbare - Energien Wärmegesetz in Kraft getreten. Das Ziel ist, den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Beheizung von gebäuden und bei der Warmwasserbereitung zu erhöhen. Das Gesetz mit dem einprägsamen Kürzel EEWärmeG schreibt vor, dass Bauherren, die Ihren Bauanrtag nach dem 31.12.2008 stellen einen Mindestanteil des Wärmebedarfs mittels erneuerbaren Energien decken müssen.
Es besteht Wahlfreiheit bei der Wahl der Anlagetechnik. So können Solaranlagen für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wie auch Holz - Pelletsanlagen, Wärmepumpen oder Blockheizkraftwerke eingebaut werden. Das Gesetz gilt für die meisten Wohngebäude, aber auch für Nichtwohngebäude. Durch die Neuregelung soll sich der Anteil der erneuerbaren Energien bis 2020 auf 14% erhöhen. Einhergehend mit dem neuen Gesetz wird die kfw mit Ihren schon bestehenden Programmen zum energieeffizienten Bauen und Saniern den Einbau von moderner und umweltgerechter Anlagentechnikweiter fördern. Unabhängig von den bestehenden kfw-Programmen werden ab 2009 auch Einzelmassnahmen wie der Austausch des Kessels und Einbau neuer Fenster mit einem Zuschuss gefördert. Zum Anfang des Jahres bieten wir für Interessenten welche eine Sanierung oder einen energiesparenden Neubau planen einen kostenlosen Energie-Check als Erstberatung für Ihr geplantes oder bestehendes Wohngebäude an. Melden Sie sich umgehend, damit Sie auch schnell Energie einsparen können! Sie wünschen eine Beratung? Ihre Anfrage an uns: |