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KfW Einzelmassnahmen

zum 1. September 2010 wird das KfW - Förderprogramm "Energieeffizient Sanieren" (Programme 152/430) eingestellt. In Zukunft werden nur noch solche Massnahmen gefördert, welche nachweislich ein Effizienzhaus 115 erreichen.

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Die neue EneV ist beschlossen Drucken E-Mail

Heute - am 18.3.2009 - hat der Bundesrat der Novellierung der Energieeinsparverordnung zugestimmt. Die EnEV 2009 tritt im Spätsommer in Kraft und wird für eine weitere Verringerung des Jahresheizwärmebedarfs bei Neubauten um ca. 30% sorgen. Allerdings ist damit auch vorerst das Ende der Fahnenstange erreicht. Einer späteren weiteren Reduzierung hat der Bundesrat (vorerst) einen Riegel vorgeschoben. Demnach soll eine weitere Reduzierung von der wirtschaftlichen Amortisation der Energiesparmassnahmen abhängig gemacht werden.

Diese Amortisation ist selbst bei der neuen EnEV ab Spätsommer zumindest teilweise fragwürdig. In Bezug auf die Energieeffizienz von z. B. Luft - Wärmepumpen gibt es immer wieder Berichte, nach denen die Leistungszahlen mehr oder weniger schön gerechnet sind und nichts mit der Realität zu tun haben. Eine fachkundige und vor Allem neutrale Beratung wird in dieser Hinsicht immer wichtiger.

Weiter wird es in der EnEV Änderungen in Bezug auf die Nachweispflichten bei Einbau neuer Anlagen geben. Eine Reihe neuer Unternehmerbescheinigungen soll sicherstellen, dass haustechnische Anlagen wie sie im Energieausweis vorgesehen wurden, auch so errichtet werden.

Es gibt Nachrüstverpflichtungen in Altbauten: Eine begehbare oberste Geschossdecke muss bis Ende 2011 nachgerüstet werden. Dies gilt für Gebäude mit bis zu 2 Wohnungen allerdings nur, wenn nach dem Februar 2002 ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.

Dass allerdings die Bezirksschornsteinfeger mit einer Prüfung beauftragt werden, ob einer bestehenden Austauschpflicht für Heizkessel genüge getan wurde, kann man auch als staatlich beauftragte Schnüffelei verstehen. Hier wird - mal wieder - eine Berufsgruppe geschützt und mit Arbeit versorgt, welche eigentlich für 90% der privaten Heizungsanlagen keinen Nutzen aber Kosten bedeuten.

Mittlerweile hat auch die kfw - Förderbank Ihre Programme zur Förderung von Wohnimmobilien umgestellt. Zum 01. April diesen Jahres wird es die kfw40- und kfw60- Häuser in der jetzigen Form nicht mehr geben. Diese heissen jetzt Energieeffizienzhäuser 55 und 70. Das sog. Energieeffizienzhaus 55 entspricht im Grossen und Ganzen dem kfw40 - Haus. Vermutlich wird es das Energieeffizienzhaus 70, welches in etwa dem kfw60 - Standard entspricht, ab Spätsommer nicht mehr geben, da diese Anforderung zum Quasi - Standard nach der neuen EnEV erhoben wird.

Da die Regelungen zum Energiesparen insgesamt komplizierter werden, ist eine fachkundige und neutrale Beratung das wichtigste Mittel, keine Fehlinvestition zu tätigen.

 
 
 
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