| Änderung der Bauordnung |
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nach langen Diskussionen scheint es endlich so weit zu sein. Die Abstandsflächenregelung in der Landesbauordnung für NRW wird geändert. Am 06.12. des letzten Jahres hat der Landtag das Änderungsgesetz beschlossen.
Verkündet - und damit rechtswirksam - ist es allerdings noch nicht. Es ist damit wohl in allernächster Zukunft zu rechnen. Die wichtigste Änderung ist die Aufhebung der Geltung des Schmalseitenprivilegs für nur 2 Grundstücksgrenzen. Diese Regelung kann von nun ab, für jede Grundstücksgrenze in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf eine maximale Länge von 16m bleibt jedoch bestehen. Das bedeutet im Normalfall für z.B. ein Einfamilienhaus, dass dieses an allen Seiten bis an 3m an die Nachbargrenzen heran rücken kann. Eine weitere wichtige Änderung ist der neue Absatz 10: Anlagen die keine Gebäude (also Böschungen, Stützmauern etc.) und die nicht höher als 1m sind dürfen wohl wieder an die Grenze gebaut werden. Dies führte in den letzten Jahren immer wieder zu Streitigkeiten die darin gipfelten dass die Bauämter keinerlei Anfüllungen im Grenzbereich duldeten. Im bergischen Sauerland war das eine Zumutung, die damit wohl endlich der Vergangenheit angehört. |